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Risiko-Prävention
und
Forderungs-Realisation
der
Privatliquidation
Im Einzelnen:
Ein
durch die Ärztin/den Arzt festgelegter Abrechnungs-
zeitraum
(14-tägig, monatlich, vierteljährig, etc.)
Bonitätsüberprüfung
der Patienten und Mitteilung an
die Praxis
Überwachung
der Patientenzahlungen zweimal pro Monat
Erstellung
einer Offenen-Posten-Liste mit aktuellem
Mahnstatus
Ermittlung
der neuen Anschriften bei einem Wohnungswechsel
der Patienten
Ermittlung
von Hinterbliebenen
Durchführung
des gerichtlichen Mahnwesens durch
spezialisierte
Anwälte
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